Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen
der
Data Components K+S GmbH
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1. Angebot und Vertragsabschluß; Softwarelizenzen 1.6 Software-Lizenzen: Data Components K+S GmbH räumt dem
Besteller an den Software-Lizenzen und den dazugehörigen Dokumentationen und
nachträglichen Ergänzungen (im folgenden Der Besteller hat sicherzustellen, daß 2. Preise 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Kundendienst- und Warenrechnungen unter EUR 2500,00
sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Darüber hinausgehende Rechnungen
sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen 3.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung 3.3 Die Annahme von Wechseln oder Schecks, sofern dies
ausnahmsweise vereinbart |
4. Abtretbarkeit von Ansprüchen 5. Lieferzeit 5.2 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen
Auftragsbestätigung, jedoch frühestens nachdem die technische Konfiguration
und die Softwarespezifikation völlig geklärt ist Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von sonstigen Ereignissen, die Data Components K+S GmbH
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere bei
Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit oder
Nichtlieferbarkeit der Ware, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs- oder
Betriebssperre), hat Data Components K+S GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Data
Components K+S GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten
oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Besteller kann hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Data Components K+S GmbH ist verpflichtet,
den Besteller über den Eintritt der genannten Umständen 5.5 Sofern Data Components K+S GmbH die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in
Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Ersatz von
Verzugsschaden auf insgesamt höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes 6. Gefahrenübertragung |
7. Recht auf Rücktritt 7.1 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Tatsachen
bekannt, die nach kaufmännischen Gepflogenheiten die Kreditwürdigkeit
des Bestellers in
Frage stellen tritt eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers ein oder gerät der Besteller mit
fälligen Forderungen in Verzug, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen
aus dem laufenden Vertrag (also einschließlich derjenigen, für die wir
Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung oder ein Zahlungsziel
vereinbart ist) fällig zu stellen und die Erbringung weiterer Lieferungen und
Leistungen davon abhängig zu machen, daß 7.2 Wir sind berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen
Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für
uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß 8. Gewährleistung Allgemein 8.1 Die Gewährleistung erfolgt nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen: Die Gewährleistung erfolgt kostenlos, sofern der Besteller auf
seine Kosten die Software oder mangelhafte Liefergegenstände zur Data
Components K+S GmbH bringt oder versendet und wieder abholt/abholen läßt. Die reinen Personalkosten für die Durchführung von
Gewährleistungsmaßnahmen trägt in jedem Falle der Besteller. Der Besteller
hat bei Übermittlung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder
Eingriffe von Dritten vorgenommen werden, es sei denn, der Besteller weist
nach, daß |
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Der Hersteller leistet dafür Gewähr, daß 9. Haftung auf Schadenersatz 9.1 Data Components K+S GmbH haftet für Schäden, soweit
diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder vertraglich zugesicherte
Eigenschaften fehlen, die den Besteller auch gegen untypische, exzessive
Schadensrisiken absichern sollten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Data
Components K+S GmbH nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, und zwar |
9.5 Der Lizenznehmer ist zur Datensicherung verpflichtet
und hat für den Fall eines etwaigen 10. Eigentumsvorbehalt 10.3 Soweit der Besteller nach dem Vertragsinhalt
berechtigt ist, die Vorbehaltsware im Die dem Besteller durch Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der
Besteller bereits jetzt 10.4 Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns
gegenüber nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die
Herausgabeansprüche gegen Dritte geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie
in einer Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns 11. Miet- und Leihgeräte 11.1 Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch
Beschädigungen, Diebstahl etc. an den 12. Instandsetzungsarbeiten |
12.3 Bei Arbeiten im Hause des Bestellers sind die zu
reparierenden Gegenstände gut zugänglich zu halten. Es bleibt Data Components
K+S GmbH überlassen zu entscheiden, an welchem Ort die Instandsetzung
erfolgen soll (z. B. Anlieferung des Reparaturgegenstandes in unsere
Werkstätten). Kosten für Hin- und Rücksendung sowie Kosten für Aus- und
Einbauarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso anfallende Fahrzeit- und
Fahrtkosten. Data Components K+S GmbH sorgt für ordnungsgemäße Verwahrung und
Behandlung des instand zu setzenden Gegenstandes in unserem Betrieb. Wir
haften jedoch nicht für den Verlust oder die Beschädigung in unserem Betrieb
oder auf dem Transport, es sei denn, daß 12.4 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle 13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
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